Aktualisierung der RoHS Richtlinie

Mit der EG-Konformitätserklärung bestätigen wir als Hersteller rechtsverbindlich, dass unsere Produkte alle Anforderungen der EG-Richtlinien erfüllen, d.h. unsere Antriebe entsprechen der RoHS Richtlinie 2011/65 EU. Im 2015 wurde dazu ein neuer Anhang (A2) verabschiedet, welcher neue Stoffe und deren Grenzwerte beinhaltet. Die neue Bezeichnung der Richtlinie lautet nun 2015/863 EU.

PS Automation ist sowohl nach der EU Verordnung 2011/65 EU (RoHS 2) als auch nach dem geänderten Anhang 2015/863 (RoHS 3) konform.

Konformitätserklärung der PS Automation

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